Eingeführt wurde die THG-Quote – oder ausgeschrieben: Treibhausgasminderungsquote – bereits im Jahr 2015. Die Bundesregierung verpflichtet damit Mineralölunternehmen, den durch ihre Treibstoffe verursachten CO₂-Ausstoß Jahr für Jahr stärker zu verringern. Da die Unternehmen die definierten Einsparungsziele in aller Regel nicht einhalten können, dürfen sie sogenannte Emissionszertifikate erwerben, um ihre Bilanzen auszugleichen.
Bislang profitierten vor allem die deutschen Energieversorger von dieser Regelung: Dank des Grünstromanteils im hiesigen Strommix schöpfen sie ihr CO₂-Budget nicht aus und können das eingesparte Klimagas als Emissionszertifikate weiterverkaufen. Doch seit dem vergangenen Jahr ist dieser Handelskreis größer: Seit 2022 dürfen auch private sowie geschäftliche Halterinnen und Halter von Elektrofahrzeugen – Plug-in-Hybride gehören nicht dazu – ihr eingespartes CO₂ veräußern. Gerade bei Fuhrparks können dabei stattliche Summen zusammenkommen: Bei der aktuellen THG-Quote
sind je nach Anbieter zwischen 255 bis 400 Euro für jedes E-Fahrzeug möglich.
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Der Einstieg in den THG-Quotenhandel ist unkompliziert. Auf dem Markt sind mittlerweile zahlreiche Dienstleister aktiv, die den Verkauf der Emissionszertifikate durchführen. Selbstverständlich bietet auch der Volkswagen Konzern eine attraktive und seriöse Lösung an: Elli. Beim Anbieter von Energie und Ladelösungen erhalten Geschäftskundinnen und Geschäftsunden aktuell 260 Euro pro E-Auto (Stand Februar 2023).¹⁾
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Aktuelles zum Thema
1)Aktuell gesicherter Prämienbetrag für das Kalenderjahr 2023. Die Vermarktung der THG-Quote ist möglich solange der Fördermechanismus der Bundesregierung besteht (siehe §37a Abs. 5 Ziffer 4 der BImSchG).
Stand: 17.02.2023
© Volkswagen AG